Von dem
Fuchs-Prellen
§1.
Wenn hohe Standes-Personen nach Gelegenheit der Zeiten und
Umstände bey allerhand öffentlichen Solennitäten
mancherley Divertiffements anzustellen pflegen, so werden unter andern
auch vor die Cavalliers und Dames auf unterschiedene Arten, und nach
mancherley Figuren, lustige Fuchs-Prellen angestellet. Zu diesem Ende,
wenn von gnädigster Landes- Herrschaft ein Fuchs-Prellen einmahl
resolviret worden, wird von dem Ober-Jägermeister, als Directeur
der ganzen Jägerey, an die Ober-Förster und Wildmeister
Befehl ertheilet, daß sie allenthalben die Füchse, wo sie
nur solche erlangen können, lebendig in Netze einfangen, und in
behörige Kästen nach dero Residenz in den Jäger-Hof
liefern sollen; Sie werden alsdenn in einem wohl vermachten gemauerten
Zwinger beysammen ausgelassen, und mit verschafftem Luder vom Caviller
gefüttert. Bißweilen müssen auch von den
Forst-Bedienten auf eben die Art lebendige Hasen, Dächse und
dergleichen geliefert werden. Es bemühet sich denn ein ieder
Ober-Förster oder Wildmeister, der ein wenig Ambition im Leibe
hat, daß er die meisten Füchse oder andern Thiere lebendig
und ohne Schaden einfangen, und solche in die Residenz schicken
möge. Bißweilen befiehlet auch die Herrschafft an,
daß jährige Fröschlinge und mäßig kleine
Bachen mit eingefangen werden, welches aber in aller Stille
verschwiegen gehalten werden muß.
§ 2.
Nahet nun der Termin des Fuchs-Prellens heran, so werden des Tages
zuvor die Füchse mit vorhaltenden Netzen in ihrem Zwinger wiederum
eingefangen, und in Kästen gethan, wie auch die Hasen, Dächse
und andere Thiere, und nach dem verlangten Platze hingebracht, welcher
entweder mit zartem Sand, oder mit gutem Raasen bedeckt seyn muß.
Dieser Platz wird vor allen Dingen mit hohen Tüchern fest umher,
sonderlich unten an der Erde dichte befestiget, damit die listigen
Füchse nicht unten hindurch kommen, und also der Herrschafft
Verdruß erwecken möchten; Sie werden auch wohl auf den mit
Grase bewachsenen Jäger-Hof gebracht, da es alsden nicht
nöthig, Tücher zu stellen, weil die Gebäude des
Jäger-Hofes, Zeug-Hauses und Hunde-Ställe, oder andere
Zwinger und Gemäuer von sich selbst einen gemauerten Hof
darstellen, daß also keine Tücher nöthig seyn. Sollte
aber die Herrschafft unpäßlich seyn, oder die Gemahlin
wäre in Wochen, und die fremde Herrschafft befände sich etwa
kränklich, so wird das Fuchs-Prellen zu besserer Comodite der
Herrschafft auf dem Schloßplatz vorgenommen, und die Herrschafft
sehen aus ihren Gemächern dem Fuchs-Prellen mit Vergnügen zu,
und delectiren sich an den vielfältigen Luft-Sprüngen und
Capriolen der Füchse und Hasen, und dem Umfallen und Stolpern der
Cavalliers und Dames, zumahl, wenn die in heimlichen Kästen
verborgenen Sauen unter sie gelassen werden, das bey den disponierten
Reyhen und Gliedern eine ziemliche Confussion erwecket, und also
groß Gelächter verursacht wird.
§3.
Vor allen Dingen muß man den Schloß-Platz, der insgemein
mit Steinen gepflastert, eine halbe Elle, oder doch zum wenigsten ein
Viertel hoch mit Sand beführen und beschütten, und
überharcken, damit die Kurtzweile desto länger dauern
mögte, und die Voltigier-Sprünge der Füchse und Hasen
desto vigoureuser, lebhafter und öfter gesehen weden; denn sonst
würde die Lust bald zum Ende gehen, wenn die armen Thiergen in dem
Herunterfallen den Kopff auf die Steine schlügen, oder den
Rückgrad und das Creutz, oder die Läuffte zerbrächen.
§4.
Erscheinen nun an dem bestimmten Tage die Cavalliers und Dames in
grüner mit Gold oder Silber chamerirtzen Kleidung bey Hofe, so
werden sie an den verlangten Ort invitiret, und alsdenn in einer bunten
Reyhe wechselweise ein Cavallier und eine Dame gestellet, und also,
daß eine jede Dame allezeit ihren Cavallier gegen über
habe vor sich, welcher mit ihr den Fuchs mit den hierzu
behörigen schmahlen Prell-Netzen aufziehet und prellet. Nachdem
sich nun viel Cavalliers und Dames bey dem Fuchs-Prellen eingefunden,
werden drey biß vier und mehr Reihen formiert, und sind also
gleichsam zwey biß drey Gassen zu sehen. Auf den Befehl der hohen
Herrschafft weden die Kasten der Füchse und Hasen zu erst
geöffnet, daß alles durch einander die Gassen
durchpassieret.
Die Cavalliers und Dames schicken mit vielfältigem Prellen die
Füchse und Hasen nach mancherley wunderlichen Figuren in die
Lufft, daß die Herrschafft ihr Vergnügen haben kan. Soll es
nun bald zu Ende gehen, so werden die Sauen heraus gelassen, und die
machen denn bey den Dames unter den Reif-Röcken einen solchen
Kumer, daß nicht zu beschreiben.